Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vorab klären
Du willst Privatkunden online beraten und sofort starten? Kläre vor dem ersten Auftrag, wann ein Widerruf möglich ist und wie du deinen Ablauf vorbereitest.
Dein erster Privatkunde sagt per E-Mail zu, du reservierst einen Termin und beginnst mit der Vorbereitung. Was leicht übersehen wird: Ein verbindlicher Auftrag bedeutet nicht automatisch, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Auch Dienstleistungen können darunterfallen.
Entscheidend sind unter anderem die Kundeneigenschaft, die Art deiner Leistung und der Weg zum Vertragsabschluss. Für viele entgeltliche Dienstleistungen gilt bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch Verträge außerhalb von Geschäftsräumen können betroffen sein. Dieser Beitrag betrachtet typische Beratungs- und Agenturleistungen an Verbraucher; für einzelne Branchen und Vertragsarten gelten Besonderheiten.
Bereite deshalb nicht nur Preis und Leistungsumfang vor. Lege auch fest, wie Interessenten buchen, welche Informationen sie vor ihrer Zusage erhalten und wann du tatsächlich losarbeitest. Das ist gerade vor der Gründung wichtig: Ein Buchungssystem lässt sich leichter richtig einrichten, bevor die ersten Aufträge eingehen. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung deines konkreten Vertragsablaufs.



