Gründen mit Aufenthaltstitel: Was ist erlaubt?
Dein Aufenthaltstitel erlaubt nicht automatisch jede Selbstständigkeit. Erfahre, was du vor Gewerbeanmeldung, Kundenauftrag und Bürovertrag klären solltest.
Du lebst in Deutschland und möchtest dich selbstständig machen. Deine Geschäftsidee steht, vielleicht wartet schon ein erster Kunde. Bevor du verbindlich zusagst, solltest du prüfen, ob dein Aufenthaltsstatus die geplante Tätigkeit erlaubt. Eine Gewerbeanmeldung oder eine Geschäftsadresse ersetzt diese Prüfung nicht.
Dieser Beitrag richtet sich vor allem an Menschen aus Staaten außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Für EU- und EWR-Staatsangehörige gelten grundsätzlich die Regeln der Freizügigkeit; für Schweizer Staatsangehörige bestehen besondere Regelungen. Auch bei anderen Staatsangehörigkeiten hängt die Antwort nicht allein vom Herkunftsland ab, sondern vom konkreten Aufenthaltstitel und seinen Nebenbestimmungen.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Karte in deinem Portemonnaie. Lies auch das zugehörige Zusatzblatt und vorhandene behördliche Bescheide. Daraus muss sich ergeben, ob und in welchem Umfang du selbstständig arbeiten darfst. Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle aufenthaltsrechtliche Beratung.



