Bürgschaft vor der Gründung: Haftest du privat?
Eine GmbH schützt dich nicht vor jeder privaten Haftung. Erfahre, was du prüfen solltest, bevor du für Kredit oder Geschäftsräume persönlich bürgst.
Du planst eine GmbH und gehst davon aus, dass dein privates Vermögen von geschäftlichen Risiken getrennt bleibt. Dann verlangt die Bank für den Unternehmenskredit eine persönliche Bürgschaft. Oder der Vermieter möchte zusätzlich zur GmbH einen privaten Bürgen. Damit steht neben dem Vertrag deines Unternehmens eine weitere Verpflichtung im Raum: deine eigene.
Mit einer Bürgschaft sicherst du die Verbindlichkeit eines anderen ab. Bürgst du persönlich für deine GmbH, kannst du unter den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen mit deinem privaten Vermögen in Anspruch genommen werden. Die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft beseitigt diese zusätzliche Verpflichtung nicht. Auch bei einer UG solltest du deshalb genau hinsehen.
Entscheidend ist nicht allein, ob die Finanzierung oder der Mietvertrag für den Start sinnvoll ist. Du musst zusätzlich verstehen, welche Forderungen du absicherst, wann du zahlen müsstest und wie deine Haftung endet. Dieser Beitrag gibt dir dafür eine erste Orientierung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags.



