Online-Shop gründen: Gilt das BFSG für dich?

Ein Shop kann gut aussehen und trotzdem Kunden ausschließen. Prüfe vor der Gründung, ob das BFSG gilt und was du bei der Umsetzung berücksichtigen solltest.

Du planst einen Online-Shop und vergleichst gerade Shopsysteme, Vorlagen oder Agenturangebote. Dabei lohnt sich eine Frage, bevor du etwas beauftragst: Können Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen deinen Shop tatsächlich bedienen? Ein schlecht erkennbarer Button oder ein Bestellprozess, der nur mit der Maus funktioniert, kann einen Kauf verhindern.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG, unter anderem für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu gehören grundsätzlich Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Nicht jeder kleine Shop muss deshalb automatisch sämtliche BFSG-Anforderungen erfüllen.

Für deine Vorgründung bedeutet das: Kläre zuerst den Anwendungsbereich und eine mögliche Ausnahme. Entscheide danach über technische Anforderungen und Budget. Dieser Beitrag gibt dir eine erste Orientierung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung deines konkreten Geschäftsmodells.

Ein riesiger Smartphone-Shop mit hohen Eingangsstufen versperrt einer Person im Rollstuhl den Zugang.