Gründen unter 18: Welche Zustimmung brauchst du?
Du willst vor deinem 18. Geburtstag gründen? Erfahre, was Eltern und Familiengericht klären müssen und warum du Verträge nicht vorschnell unterschreiben solltest.
Du entwickelst Websites, verkaufst selbst gestaltete Produkte oder möchtest einen Reparaturservice starten. Die Geschäftsidee steht, vielleicht gibt es bereits erste Interessenten. Wenn du noch nicht volljährig bist, gehört jedoch eine zusätzliche Frage an den Anfang: Darfst du die notwendigen Verträge selbst wirksam abschließen?
Minderjährige ab sieben Jahren sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig. Ein Kundenauftrag bringt meist nicht nur Einnahmen, sondern auch Pflichten mit sich. Deshalb reicht es nicht, dass du deine Leistung fachlich beherrschst oder deine Eltern die Idee grundsätzlich gut finden.
Für den selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts sieht § 112 BGB einen besonderen Weg vor: Deine gesetzlichen Vertreter ermächtigen dich dazu, und das Familiengericht genehmigt diese Ermächtigung. Innerhalb dieses Rahmens kannst du die zum Geschäftsbetrieb gehörenden Rechtsgeschäfte grundsätzlich selbst vornehmen. Das macht dich aber nicht allgemein volljährig. Dieser Beitrag gibt dir eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.



