Brauchst du vor der Gründung einen Gesellschaftsvertrag?
Nicht jede Gründung braucht sofort einen Gesellschaftsvertrag. Wenn du den Zeitpunkt falsch einschätzt, bremst du Anmeldung, Bank und Start unnötig aus.
Viele Gründer denken früh an einen Gesellschaftsvertrag, obwohl die eigentliche Frage zuerst anders lautet: Gründest du allein oder mit anderen, und welche Rechtsform soll es werden? Davon hängt ab, ob du überhaupt schon einen Vertrag brauchst oder ob du erst andere Punkte sauber klären solltest.
Wenn du als Einzelunternehmer oder Freiberufler allein startest, gibt es meist keinen Gesellschaftsvertrag. Anders sieht es aus, wenn mehrere Personen gemeinsam gründen oder wenn eine GmbH oder UG geplant ist. Dann wird der Gesellschaftsvertrag zum zentralen Baustein, weil er Zuständigkeiten, Beteiligungen und grundlegende Regeln festlegt.
Gerade in der Vorgründungsphase spart dir die richtige Reihenfolge Zeit. Erst das Modell klären, dann die Unterlagen vorbereiten. So vermeidest du, dass du zu früh Kosten auslöst oder mit halbfertigen Absprachen in Bankgespräche, Notartermine oder Anmeldungen gehst.



