GbR gründen: Wann brauchst du das Gesellschaftsregister?

Nicht jede GbR muss ins Gesellschaftsregister. Erfahre, wann die Eintragung wichtig wird und was du vor Notartermin und Adresswahl klären solltest.

Du willst gemeinsam mit einer anderen Person gründen und ihr entscheidet euch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Dann taucht möglicherweise eine neue Frage auf: Müssen wir unsere Gesellschaft in ein Register eintragen lassen? Für eine gewöhnliche Beratungs-, Agentur- oder Dienstleistungsgründung besteht nicht allein wegen der Rechtsform GbR eine allgemeine Eintragungspflicht ins Gesellschaftsregister.

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es dieses Register für rechtsfähige GbR. Nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. Das Register macht insbesondere Angaben zu Gesellschaft, Gesellschaftern und Vertretung öffentlich nachvollziehbar. Es ist nicht dasselbe wie das Handelsregister und ersetzt auch keine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob ihr besonders professionell auftreten möchtet, sondern was eure Gesellschaft konkret vorhat. Wollt ihr nur gemeinsame Dienstleistungen anbieten oder soll die GbR beispielsweise ein Grundstück erwerben? Diese Unterscheidung hilft euch, notwendige Registerschritte von vermeidbarem Aufwand zu trennen.

Zwei Gründer stehen mit einem übergroßen Schlüssel vor einem verschlossenen Glastor und einem Hausmodell.