Firmensitz im Mietvertrag vorab richtig prüfen

Wenn dein Mietvertrag die geschäftliche Nutzung einschränkt, kann deine Gründung früh ins Stocken geraten. So prüfst du das sauber vor dem Start.

Viele Gründer gehen davon aus, dass sie ihre Wohnadresse automatisch auch als Firmensitz nutzen dürfen. Genau das kann zum Problem werden. Denn ob du von zuhause aus gründen darfst, hängt nicht nur von deiner Idee ab, sondern auch von deinem Mietvertrag, der Art deiner Tätigkeit und davon, wie sichtbar dein Geschäft nach außen auftritt.

Schon in der Vorgründungsphase lohnt sich ein genauer Blick. Wenn im Mietvertrag nur Wohnnutzung vorgesehen ist, kann eine geschäftliche Nutzung eingeschränkt oder zustimmungspflichtig sein. Das betrifft nicht nur Kundenbesuche oder Lagerung von Ware, sondern je nach Fall schon die Nutzung der Adresse für Gewerbeanmeldung, Impressum oder Geschäftspost.

Wer das zu spät prüft, verliert Zeit bei der Anmeldung, riskiert Ärger mit dem Vermieter oder muss seine Adresse kurz nach dem Start wieder ändern. Besser ist es, die Frage nach dem zulässigen Firmensitz vor der Gründung nüchtern zu klären und erst dann die nächsten Schritte festzulegen.

Person mit Mietvertrag vor Wohnungstür, blockiert von übergroßer Behördenpost als Symbol für Adresskonflikte.