E-Mail-Werbung vor der Gründung: Was gilt?

Schon erste Kontakte gesammelt? Bevor du per E-Mail wirbst, solltest du Einwilligung, Anlass und Absender sauber klären.

Viele Gründer sammeln schon vor der Gewerbeanmeldung erste Kontakte. Vielleicht hast du mit möglichen Kunden gesprochen, eine Landingpage gebaut oder im Netzwerk Interesse abgefragt. Daraus entsteht schnell die Frage: Darfst du diese Personen später einfach per E-Mail über dein Angebot informieren?

Die kurze praktische Antwort lautet: Nicht jede E-Mail ist gleich. Eine persönliche Antwort auf eine konkrete Anfrage ist etwas anderes als ein Newsletter, eine Verkaufsaktion oder eine automatisierte Produktankündigung. Sobald eine E-Mail werblichen Charakter hat, solltest du besonders sauber vorgehen.

Wichtig ist nicht nur, ob du technisch eine Adresse hast. Entscheidend ist, warum du sie bekommen hast, was du angekündigt hast und ob die Person damit rechnen durfte, von dir zu diesem Zweck angeschrieben zu werden. Genau diese Prüfung solltest du vor dem Start machen, bevor du Listen importierst, Kampagnen vorbereitest oder erste Interessenten anschreibst.

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